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   OLG Hamm, 25.10.2005 - 15 W 295/05   

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OLG Hamm, 25.10.2005 - 15 W 295/05 (https://dejure.org/2005,6756)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.10.2005 - 15 W 295/05 (https://dejure.org/2005,6756)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Oktober 2005 - 15 W 295/05 (https://dejure.org/2005,6756)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung der Betreuertätigkeit, staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren, Vergütung des Rechtsanwalts als Berufsbetreuer

  • Judicialis

    BGB § 1835 Abs. 3; ; BGB § 1836 a; ; FGG § 56 g

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1144
  • FamRZ 2006, 576 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 16.12.1998 - 3Z BR 241/98

    Teilnahme an einer Strafverhandlung gegen den Betreuten als vergütungspflichtiger

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2005 - 15 W 295/05
    Der bloße Zusammenhang zwischen der der Betroffenen vorgeworfenen Straftat und der psychischen Krankheit, die den Anlass für die Einrichtung der Betreuung bildet, sowie die allgemeine Annahme, dass die Verurteilung in einem Strafverfahren zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe in aller Regel Auswirkungen auf das Vermögen oder den künftigen Aufenthaltsort der Betroffenen haben könnte, reicht grundsätzlich nicht aus, um einen tragfähigen Zusammenhang zu den Aufgabenkreisen der Vermögenssorge bzw. Aufenthaltsbestimmung oder Wohnungsangelegenheiten herzustellen (BayObLG FamRZ 1999, 740, 741; OLG Frankfurt a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 17.05.2005 - 20 W 452/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsfähigkeit der Betreuertätigkeit zur

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2005 - 15 W 295/05
    Für Tätigkeiten außerhalb seiner Befugnisse kann der Betreuer auch dann weder eine Vergütung noch Aufwendungsersatz erhalten, wenn diese den Wünschen der Betroffenen entsprochen haben oder sich für sie als nützlich erwiesen hat (BayObLGZ 1994, 4, 6 = FamRZ 1994, 779; OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 1166).
  • BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95

    Zeitaufwand eines Betreuers

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2005 - 15 W 295/05
    Allerdings kommt es für die Entscheidung, ob eine Tätigkeit zur Wahrnehmung der Betreueraufgaben erforderlich ist, darauf an, ob der Betreuer selbst diese Tätigkeit zur pflichtgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich halten durfte (BayObLGZ 1996, 47, 50 = FamRZ 1996, 1169; OLG Frankfurt a.a.O.).
  • OLG Dresden, 19.04.2002 - 15 W 123/01

    Betreuervergütung Teilnahme Strafverhandlung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2005 - 15 W 295/05
    Diese Grundsätze mögen es unter besonderen Umständen des Einzelfalls nicht ausschließen, dass der Betreuer gleichwohl seine Tätigkeit in einem Strafverfahren für erforderlich halten darf, etwa in dem in der Rechtsprechung wiederholt behandelten Beispielsfall, dass er von dem Strafgericht durch Ladung zur Hauptverhandlung zur Mitwirkung an der Aufklärung der persönlichen Verhältnisse des angeklagten Betroffenen herangezogen wird (OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 128; OLG Dresden BtPrax 2002, 219).
  • OLG Zweibrücken, 19.01.2001 - 3 W 268/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Teilnahme an strafprozessualer Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2005 - 15 W 295/05
    Diese Grundsätze mögen es unter besonderen Umständen des Einzelfalls nicht ausschließen, dass der Betreuer gleichwohl seine Tätigkeit in einem Strafverfahren für erforderlich halten darf, etwa in dem in der Rechtsprechung wiederholt behandelten Beispielsfall, dass er von dem Strafgericht durch Ladung zur Hauptverhandlung zur Mitwirkung an der Aufklärung der persönlichen Verhältnisse des angeklagten Betroffenen herangezogen wird (OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 128; OLG Dresden BtPrax 2002, 219).
  • BayObLG, 20.01.1994 - 3Z BR 129/93

    Arm ; Fixieren; Betreuter; Ernährung; Magensonde; Herausziehen; Gefahr;

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2005 - 15 W 295/05
    Für Tätigkeiten außerhalb seiner Befugnisse kann der Betreuer auch dann weder eine Vergütung noch Aufwendungsersatz erhalten, wenn diese den Wünschen der Betroffenen entsprochen haben oder sich für sie als nützlich erwiesen hat (BayObLGZ 1994, 4, 6 = FamRZ 1994, 779; OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 1166).
  • OLG Celle, 21.02.2012 - 32 Ss 8/12

    Voraussetzungen für den Ausschluss eines Betreuers von der

    Daher haben mehrere Oberlandesgerichte den Fall, dass ein Betreuer für seinen Betreuten als Strafverteidiger tätig wird, nicht mehr von dem allgemeinen Aufgabenkreis der Vertretung gegenüber Behörden als gedeckt angesehen (vgl. OLG Schleswig, NJW-RR 2008, 91, Rdnr. 4; OLG Frankfurt, NJW-RR 2005, 1166, Rdnr. 4; OLG Hamm, NJW 2006, 1144, Rdnr. 11; alles nach juris).
  • OLG Schleswig, 15.03.2007 - 2 W 20/07

    Aufwendungsersatz für Strafverteidigung durch anwaltlichen Berufsbetreuer

    Dabei kommt es darauf an, ob der Betreuer die Tätigkeit zur pflichtgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich halten durfte (BayObLG FamRZ 1999, 740; OLG Hamm NJW 2006, 1144; OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 1166; Palandt/Diederichsen, BGB, 66. Aufl., § 1896 Rn. 16).
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